Schutzklasse (Bunker)

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Mit einer Schutzklasse werden Bunker nach ihrer Schutzwirkung gegen Explosionen sowie gegen biologische, chemische oder atomare Kontamination klassifiziert.

Schutzklassen der NVA

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In der DDR waren die Schutzklassen für Bunker über eine NVA-Klassifizierung geregelt. Es gab die Schutzklassen A–F sowie die zusätzlichen Parameter Lastfall 1 bis 3. Eine zusätzliche Schutzklasse S mit noch höherer Schutzwirkung wurde nie realisiert. Lastfall 1 definiert den Schutz vor betonbrechenden Freifallbomben und deren Masse, Lastfall 2 definiert die Anforderung an die Druckfestigkeit des Bauwerks bei einer Kernwaffendetonation und ihrer Druckwelle, Lastfall 3 definiert den Schutz vor Auswirkungen von biologischen und chemischen Kampfstoffen. Bauwerke der Schutzklasse A sollten bspw. dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 25 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 2500 kg Sprengstoff entspricht. Die Bauwerke der Klasse A wurden in offener Baugrubenweise als unterirdisches Monolithbauwerk errichtet. Bauwerke der Schutzklasse D sollten dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 3 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 250 kg Sprengstoff entspricht.

Klasse Lastfall 1 Lastfall 2 Lastfall 3 Beispiele
S unbekannt 50 kp/cm² unbekannt nicht realisiertes zylindrisches Schacht-Schutzbauwerk
A >2500 kg >25 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 36h Hauptgefechtsstand Tessin (Volksmarine)
B >1000 kg >10 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 24h Bunker Garzau
C >0500 kg >05 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 12h Dienststelle Blumberg (TO 03)
D >0250 kg >03 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 6h Troposphären-Funkstation 302
E >0100 kg >01 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 4h Bunker der 6. Flottille am Kap Arkona
F Splitterschutz

Schutzklassen des Ministeriums des Innern

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Für den Zivilschutz der DDR existierten die Schutzklassen A–D, die die Anforderungen an die Druckfestigkeit des Bauwerks sowie die personelle Maximalbelegung regelten.[1]

Klasse Druckfestigkeit Maximalbelegung Beispiele Schutzbauwerke (SBW)
A >>5 kp/cm² >300 Personen nie realisiert
B >5 kp/cm² 300 Personen SBW 300 für Bezirks- und Kreisstädte
SBW 600 für Bezirksstädte (Dresden, Liliengasse: ca. 400 m² PKW-Garage die durch verschließen zum SBW wird)
C >01 kp/cm² 150 Personen SBW 100 Werkluftschutz
SBW 150 (Versorgungsdepot für Pharmazie und Medizintechnik Dresden)
D >00,5 kp/cm² 120 Personen SBW 120 für Bezirks- und Kreisstädte

Insgesamt gab es 62 Schutzbauwerke der Typen 100 bis 600 des Zivilschutzes der DDR mit etwa 13.000 Plätzen. Zusätzlich gab es eine große Anzahl von Trümmer- und strahlungssicheren Bauten wie bspw. überdeckte Luftschutzgräben, Luftschutzkeller in Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden sowie in WBS 70-Plattenbauten.

  • Hans-Werner Deim, Hans Georg Kampe, Joachim Kampe, Joachim Schubert: Die militärische Sicherheit der DDR im Kalten Krieg. Inhalte, Strukturen, Verbunkerte Führungsstellen und Anlagen, ISBN 3932566807
  • Paul Bergner: Befehl Filigran. Auf den Spuren interessanter Bunker, Heinrich Jung-Verlagsgesellschaft mbH Zella-Mehlis / Meiningen, ISBN 978-3-930588-85-5

Einzelnachweise

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  1. Schriftenreihe Luftschutz, Teil 7 Schutzbauwerke, Verlag des Ministeriums des Inneren